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Kegelordnung

1. Einleitung

1.1 Der Kegelclub der "Namenlosen Kegler" wurde am 18.10.1996 durch das erstmalige gemeinsame Kegeln einiger ehemaliger Handballer des ASV Wuppertal ins Leben gerufen.

1.2 Ziel ist es, sich regelmäßig alle 4 Wochen zusammen zu finden und gemeinsam einen vergnüglichen Abend zu gestalten. Einmal im Jahr wird eine gemeinsame Tour veranstaltet. Der Zeitpunkt dafür ist derzeit jeweils die Himmelfahrts- (Vatertags-) woche.

1.3 Die Einnahmen der Kegelabende werden vorrangig für die jährliche gemeinsame Tour und weitere noch gemeinsam festzulegende Ausgaben verwendet. Wie hoch dieser Betrag jeweils pro Teilnehmer ausfällt, wird ebenfalls gemeinsam festgelegt. Wer nicht auf die Tour fährt, bekommt einen anteiligen Betrag ausgezahlt.

2. Termine

2.1 Die Kegelabende finden regelmäßig alle 4 Wochen auf einer gemeinsam festgelegten Kegelbahn, z.Zt. den "Bremme Stuben", statt.

2.2 Die Termine werden im voraus an einem der Kegelabende für alle bekannt gegeben, zu Beginn eines Jahres gibt es eine Jahresübersicht für alle.

2.3 Gekegelt wird von 20.00h bis 23.00h. Treffpunkt ist ab 19.30h an der Theke. Jeder Kegler sollte zumindest pünktlich zum Kegelbeginn anwesend sein.

3. Gebühren

3.1 Jedes Mitglied des Kegelclubs bezahlt an jedem Kegelabend pauschal € 20,00 Grundeinsatz in die Kegelkasse

3.2 Eine entsprechende Liste der zu zahlenden Beträge wird vom Statistiker geführt. Die Kegelkasse wird vom Kassenwart geführt.

3.3 Kegler, die an einem Kegelabend nicht anwesend sind, zahlen den höchsten am Abend erkegelten Betrag.

3.4 Für Gastkegler gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Kegler plus € 5,-- Gastgebühr.

3.5 Die ermittelten Gesamtbeträge eines Kegelabends werden bei jedem Spieler auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

4. Spiele

4.1 Ein "Pudel" oder das Berühren des Querbandes mit Kugel oder Körper wird dem jeweiligem Spieler mit € 0,10 angerechnet.

4.2 Bei Einzelspielen verlieren 50% der teilnehmenden Spieler.

4.3 Einzelspielern oder Mannschaften, die ein Spiel verlieren, wird pro Person € 0,50 angerechnet.

4.4 Wirft ein Spieler "alle Neune", so wird dies mit € 0,50 für jeden anderen Spieler berechnet.

4.5 Wirft ein Spieler bei einem Wurf in die Vollen einen "Naturkranz" so gibt er dafür eine Runde, alle anderen Spieler zahlen jeweils € 2,00.

4.6 Zum Abschluß des Kegelabends wirft jeder Spieler jeweils mit der gleichen möglichst kleinen vorher bestimmten Kegelkugel einen Wurf in die Vollen (Masterwurf). Bei 0,1,2 oder 3 umgeworfenen Kegeln bezahlt er € 2,50, bei 4,5 oder 6 bezahlt er € 1,50, bei 7,8 oder 9 geworfenen Kegeln bezahlt er nichts.

5. Strafen

5.1 Unentschuldigte Verspätungen bis zu 30min werden mit einer Strafgebühr von € 2,50, 60min mit € 5,00, 2h mit € 10,00 und darüber hinaus mit € 12,50 geahndet. Telefonische Entschuldigungen bei einem Mitkegler auch noch am Kegelabend bis zum Kegelbeginn sind ausreichend.

5.2 Wer an einem Kegelabend verhindert ist muß dies vorher einem der anderen Kegler mitteilen. Kegler, die dies versäumen bezahlen € 15,-, ersatzweise eine diesem Wert entsprechende Runde.

5.3 Für denjenigen, der als Pudelkönig den Pokal nicht mit nach Hause nimmt bzw. diesen zum nächsten Kegeln nicht wieder mitbringt (oder bei Verhinderung durch jemanden mitbringen läßt) gelten die gleichen Strafen wie unter 5.2

5.4 Wird die Kugel so schwach geworfen, dass sie nicht durch die Kegel durchläuft, liegen bleibt oder sogar zurück rollt, im Prinzip also die Bahn gar nicht erst verlässt, gibt es jetzt einen "Pussy Punkt", der gleich einem verlorenen Spiel gewertet wird.

6. Abstimmungen

6.1 Wie die Kegelkasse verwendet wird ist gemeinsam von allen Keglern rechtzeitig zu beschließen.

6.2 Alle Entscheidungen bezüglich Verwendungen von Geldern, Aufnahmen von neuen Mitgliedern, Änderungen der Kegelordnung oder -kneipe usw. bedürfen der Zustimmung der Hälfte aller Mitglieder, z.Zt. also 6 Keglern.

6.3 Die Tourziele und -termine werden mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder festgelegt.

7. Mitgliedschaft

7.1 Ein Kegler, der neu zur Kegelrunde dazukommt, tritt durch eine Einstandsrunde dem Kegelclub bei, wenn damit die Gemeinschaft der Kegler einstimmig einverstanden ist. Der Zuschuß zur Tour erfolgt anteilig.

7.2 Kegler, die den Kegelclub verlassen, geben eine Ausstandsrunde. Bereits in die Kasse gezahlte Beiträge werden nicht wieder ausgezahlt. Dieser Kegler kann aber bei der Aktivität, für die die Kegelkasse verwendet wird, teilnehmen, wobei der Zuschuß anteilig angerechnet wird.

7.3 Wer nicht mitkegelt, aber regelmäßig dabei ist, kann zum "passiven Mitglied" gewählt werden.

8. Allgemeines

8.1 Die Kegelhemden sind von jedem Kegler während des Kegelabends zu tragen. Vergißt ein Kegler sein Hemd, so zahlt er € 2,50 in die Kegelkasse.

8.2 Von jedem Kegler sind beim Kegeln Turnschuhe zu tragen, welche jeweils erst auf der Kegelbahn angezogen werden dürfen. Bei Verstößen wird dies mit der Zahlung von € 2,50 geahndet

8.3 Auf Grund von "Strafen" wird pro Person maximal 1 Runde gezahlt.

8.4 Auf der Kegelbahn, das heißt dem Raum in dem sich diese befindet, wird nicht geraucht. Jeder Raucher kann aber am Abend mehrmals, wenn ihm danach ist, nach oben in den Gastraum gehen und in Ruhe eine Zigarette zu rauchen. Dabei braucht er nicht zu befürchten, dafür die Kugel gebracht zu bekommen, da er nicht rechtzeitig zurück ist. Er ist für diese Zeit von dieser Regelung ausgeschlossen.

 

Satzung vom 30.01.2017 mit Änderungen vom 02.06.2006, 06.04.2007, 01.06.2007, 04.02.2011, 11.11.2011, 28.03.2014, 27.01.2017

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